Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36421
OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13 (https://dejure.org/2013,36421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2013 - 8 ME 162/13 (https://dejure.org/2013,36421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 (https://dejure.org/2013,36421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO; § 53 Nr. 1 AufenthG; § 56 AufenthG; § 81 AufenthG; § 84 AufenthG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers aufgrund erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers aufgrund erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers aufgrund erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte rechtmäßig - Gefahr der Begehung erneuter Straftaten rechtfertigen Beendigung privater Bindungen an das Bundesgebiet durch eine Ausweisung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 59604
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (22)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    So sind die die Ausweisung veranlassenden Straftaten nicht vereinzelt, sondern wiederholt und über einen relativ langen Zeitraum (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 23.6.2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333, 334 (Maslov ./. Österreich)) begangen worden.

    Der Senat sieht daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die den Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten als bloße vorübergehende Jugenddelinquenz betrachtet werden können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 25.3.2010, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts maßgebend (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007 - BVerwG 1 C 45.06 -, BVerwGE 130, 20, 22).

    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, 308 f.; Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315, 321) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ihrer Ausweisung und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahr auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a.a.O., S. 23 f.).

  • EGMR, 25.03.2010 - 40601/05

    Rechtssache M. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Die Ausweisung ist auch unter Berücksichtigung der vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entwickelten Kriterien für die Ausweisung junger Erwachsener, die noch keine eigene Familie gegründet haben (vgl. hierzu zusammenfassend: EGMR, Urt. v. 25.3.2010 - 40601/05 -, InfAuslR 2010, 325 (Mutlag ./. Deutschland)), verhältnismäßig.

    Der Senat sieht daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die den Verurteilungen zugrunde liegenden Straftaten als bloße vorübergehende Jugenddelinquenz betrachtet werden können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Aspekts: EGMR, Urt. v. 25.3.2010, a.a.O.; EGMR, Urt. v. 23.6.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 5.10

    Aufenthaltserlaubnis; Auslandsvertretung; Ehegattennachzug; ehegattenunabhängiges

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Nach § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG in der hier anzuwendenden, durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geänderten Fassung gilt der bisherige Aufenthaltstitel nur dann vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend, wenn der Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels beantragt hat (vgl. zur ähnlichen vorausgegangenen Rechtslage: BVerwG, Urt. v. 22.6.2011 - BVerwG 1 C 5.10 -, BVerwGE 140, 64, 68 f.).

    Ungeachtet der Frage, ob eine unverschuldet verspätete Stellung des Verlängerungsantrages überhaupt zum Eintritt der Fiktionswirkung führen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.6.2011, a.a.O. (offen gelassen); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.6.2011 - 17 B 455/11 -, juris Rn. 12 f. (verneinend)), bestehen hier keine Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller die verspätete Antragstellung nicht zu vertreten hat.

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Die zwingende Ausweisung des Antragstellers ist auch nicht mit Blick auf die hier allein einschlägigen Bestimmungen des Völkervertragsrechts in Art. 8 Abs. 1 EMRK und des Verfassungsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG als ausnahmsweise unverhältnismäßig anzusehen (vgl. zur dogmatischen Begründung und Erforderlichkeit einer solchen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer einfachgesetzlich zwingenden Ausweisung: BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 f.; BVerwG, Urt. v. 14.2.2012 - BVerwG 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29, 38 f.; Beschl. v. 11.7.2003 - BVerwG 1 B 252.02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris Rn. 25 f.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, 308 f.; Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315, 321) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ihrer Ausweisung und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahr auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a.a.O., S. 23 f.).
  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 C 7.11

    Ausweisung; Ermessensausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Die zwingende Ausweisung des Antragstellers ist auch nicht mit Blick auf die hier allein einschlägigen Bestimmungen des Völkervertragsrechts in Art. 8 Abs. 1 EMRK und des Verfassungsrechts in Art. 2 Abs. 1 GG als ausnahmsweise unverhältnismäßig anzusehen (vgl. zur dogmatischen Begründung und Erforderlichkeit einer solchen Verhältnismäßigkeitsprüfung bei einer einfachgesetzlich zwingenden Ausweisung: BVerfG, Beschl. v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300 f.; BVerwG, Urt. v. 14.2.2012 - BVerwG 1 C 7.11 -, BVerwGE 142, 29, 38 f.; Beschl. v. 11.7.2003 - BVerwG 1 B 252.02 -, Buchholz 140 Art. 8 EMRK Nr. 14; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 20.10.2011 - 11 S 1929/11 -, juris Rn. 25 f.).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Dieser ursprünglich für die Überprüfung von Ausweisungen von Unionsbürgern und assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen entwickelte Grundsatz (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297, 308 f.; Urt. v. 3.8.2004 - BVerwG 1 C 29.02 -, BVerwGE 121, 315, 321) gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) auch für alle Drittstaatsangehörigen, weil bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit ihrer Ausweisung und der Gegenwärtigkeit der von ihnen ausgehenden Gefahr auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.2007, a.a.O., S. 23 f.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Hinsichtlich weiterer Bindungen an das Heimatland geht der Senat - ungeachtet etwaiger, noch im Hauptsacheverfahren zu gewinnender Erkenntnisse (vgl. zu den insoweit bestehenden Aufklärungspflichten: BVerfG, Beschl. v. 21.2.2011 - 2 BvR 1392/10 -, NVwZ-RR 2011, 420, 422) - vom Vorbringen des Antragstellers aus, dass solche nicht vorhanden sind.
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2013 - 8 ME 162/13
    Da die Ausweisung eine schwerwiegende und mit schwer zu behebenden Folgen für den Ausländer verbundene Maßnahme darstellt, deren Gewicht durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung noch erheblich verschärft wird, setzt das Interesse an der sofortigen Vollziehung zudem die aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls zu treffende Feststellung voraus, dass der Sofortvollzug schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053, 1054 f.; Beschl. v. 21.3.1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220, 228; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 -, juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • EGMR, 05.07.2005 - 46410/99

    Urteil in der Rechtssache Ü. gegen die NIEDERLANDE

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 8 ME 164/03

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der ärztlichen Approbation;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2011 - 11 S 1929/11

    Abwägung nach der Menschenrechtskonvention bei zwingender Ausweisung

  • BVerwG, 11.07.2003 - 1 B 252.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ausweisung und Abschiebung

  • OVG Niedersachsen, 14.06.2011 - 8 ME 325/10

    Ausweisungsverfügung bei Vergewaltigung, gemeinschaftlichen schweren sexuellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1998 - 18 B 1466/96

    Ausländer; Ausweisung; Rauschgiftdelikt; Besonderer Ausweisungsschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1998 - 11 S 682/98

    Sofortvollzug einer Ist-Ausweisung - Ausnahmefall eines verneinten öffentlichen

  • BVerwG, 21.01.2010 - 1 B 17.09

    Bescheinigung; beschränkte Fortgeltungswirkung des Aufenthaltstitels;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2011 - 17 B 455/11

    Fiktionswirkung bei verspätetem Antrag im Eilrechtsschutz

  • VG Stuttgart, 17.11.2021 - 4 K 4243/21

    Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

    Der vorläufige Rechtsschutz nach einer ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels bestimmt sich nur dann nach § 80 Abs. 5 VwGO, wenn der Antrag zuvor die gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion des § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 Satz 1 AufenthG ausgelöst hat, die durch die im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (§ 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 20.11.2007 - 11 S 2364/07 - juris Rn. 2; Beschl. v. 08.07.2008 - 11 S 1041/08 - juris Rn. 5 und Beschl. v. 20.09.2018 - 11 S 1973/18 - juris Rn. 13; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.01.2008 - 11 ME 418/07 - juris Rn. 4 und Beschl. v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 - juris Rn. 17; OVG Magdeburg, Beschl. v. 07.07.2014 - 2 M 23/14 - juris Rn. 10; VGH Kassel, Beschl. v. 20.10.2016 - 7 B 2174/16 - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 20.10.2016 - 7 B 2174/16

    Fiktionswirkung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    Gleichwohl ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nur dann statthaft, wenn die kraft Gesetzes sofort vollziehbare Ablehnung dem Antragsteller sein durch die Antragstellung begründetes Aufenthaltsrecht nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (sog. Erlaubnisfiktion) oder die sog. Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG nimmt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08. Februar 2006 - 13 S 18/06 -, juris, Rdnr. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rdnr. 17).

    Die wahre Rechtslage wird deshalb auch durch eine unrichtig erteilte Fiktionsbescheinigung nicht berührt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Juni 1997 - BVerwG 1 C 7.96 -, juris, Rdnr. 27; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 12 TG 3204/03 -, juris, Rdnr. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rdnr. 21).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2017 - 8 LA 197/16

    Anordnung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Fiktionsbescheinigung;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass allein aus der Erteilung einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 AufenthG nicht darauf geschlossen werden kann, dass die diese Bescheinigung erteilende Ausländerbehörde die Fortgeltungswirkung tatsächlich angeordnet hat (vgl. Senatsbeschl. v. 5.5.2015 - 8 ME 68/15 - v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 -, juris Rn. 21; v. 4.3.2013 - 8 ME 37/13 -).
  • VG Würzburg, 25.03.2024 - W 7 K 23.1353

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Assoziationsrecht EWG/Türkei

    Selbst wenn der erwachsene Kläger in der Türkei nicht mit der Unterstützung von Verwandten rechnen könnte, würde dies für sich genommen keine unzumutbare Härte begründen (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - BeckRS 2015, 42415 Rn. 28; B.v. 7.2.2008 - 10 ZB 07.1993 - BeckRS 2008, 27508; NdsOVG, B.v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 - BeckRS 2013, 59604).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 13 ME 355/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Hat die Ausländerbehörde die sofortige Vollziehung der Ausweisung angeordnet, wird diese im Verfahren nach vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO auch auf ihre materielle Rechtmäßigkeit hin überprüft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 -, juris Rn. 23 f. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2018 - 5 ME 28/18

    Beförderungsrichtlinien; Beurteilungsrichtlinien; Regelbeurteilung;

    Aus dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 (- 8 ME 162/13 -) kann der Antragsteller in diesem Zusammenhang nichts für sich herleiten, weil sich dort offenbar gerade nicht mit hinreichender Bestimmtheit ermitteln ließ, in welchem Umfang und mit welchem Ziel die vorinstanzliche Entscheidung angegriffen werden sollte.
  • VG Aachen, 09.12.2021 - 8 K 204/19

    Reiseausweis für Flüchtlinge; Genfer Flüchtlingskonvention; Rückwirkende

    Ein solches neu ausgestellte Aufenthaltsdokument vermag ebenso wie eine Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3 und 4 AufenthG), vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1997 - 1 C 7.96 -, juris, Rn. 27; und Beschluss vom 21. Januar 2010 - 1 B 17.09 -, juris, Rn. 7; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 7 B 2174/16 -, juris, Rn. 30; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rn. 21, nur deklaratorischen Charakter zu entfalten.
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 8 ME 2/21

    Aufenthaltserlaubnis; Ermessen; Ermessensreduzierung; Fiktionswirkung; Geburt;

    Bei der Anfechtung der Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist dies nur dann der Fall, wenn der abgelehnte Antrag eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion ausgelöst hat, die durch die insoweit im Sinne von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO sofort vollziehbare (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) Ablehnungsentscheidung der Behörde erlischt (vgl. Senatsbeschl. v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 -, InfAuslR 2014, 93, juris Rn. 17).
  • VG Darmstadt, 27.04.2021 - 6 L 1229/20

    Einreise- und Aufenthaltsverbot, Erlöschen eines Aufenthaltstitels

    Ist hingegen keine Fiktionswirkung eingetreten und erschöpft sich die Entscheidung der Ausländerbehörde somit in der bloßen Versagung einer Begünstigung, so ist vorläufiger Rechtsschutz allein im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zu erlangen (vgl. VG Darmstadt, Beschl. v. 01.09.2016, - 6 L 550/16.DA -, und bestätigend Hess. VGH, Beschl. v. 25.10.2016, - 7 B 2476/16 - VGH B.-W., Beschl. v. 08.02.2006, - 13 S 18/06 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2013, - 8 ME 162/13 -, juris, Rn. 17).
  • VG Darmstadt, 18.11.2022 - 6 L 1941/21
    Denn ein solcher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ist nur dann statthaft, wenn der abgelehnte Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels eine gesetzliche Erlaubnis-, Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG ausgelöst hat (vgl. VG C-Stadt, Beschluss vom 01.09.2016 - 6 L 550/16.DA und bestätigend HessVGH, Beschluss vom 25.10.2016 - 7 B 2476/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 13 S 18/06 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 12.12.2013 - 8 ME 162/13 -, juris, Rn. 17).
  • VG Cottbus, 25.04.2019 - 3 L 700/18

    Eilrechtschutz gegen die Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer

  • VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

  • VG Cottbus, 07.08.2018 - 3 L 403/18
  • VG Würzburg, 26.02.2021 - W 7 S 21.154

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VG Berlin, 04.04.2017 - 19 L 345.17

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumsverfahrens eines serbischen

  • VG Schleswig, 27.04.2023 - 11 B 27/23
  • VG München, 17.06.2015 - M 25 K 15.1190

    Ausweisung mit Wiedereinreisesperre von vier Jahren

  • VG Schleswig, 06.02.2023 - 11 B 3/23
  • VG Schleswig, 01.09.2020 - 1 B 104/20

    Abschiebungsschutz wegen Reiseunfähigkeit - Antrag auf Anordnung der

  • VG Göttingen, 25.08.2023 - 1 B 31/23

    Abschiebung; Faktischer Inländer; Istanbul-Konvention; Positivstaatler; Recht auf

  • VG Köln, 15.10.2021 - 12. Kammer
  • VG Schleswig, 23.09.2021 - 1 B 112/21

    Einstweiliger Rechtschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Schleswig, 25.08.2021 - 1 B 94/21

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

  • VG Schleswig, 27.08.2019 - 1 B 76/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage auf Erteilung einer

  • VG Schleswig, 20.02.2023 - 11 B 13/23
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht